Wichtigkeit von Mitwirkendenverträgen

Heute möchte ich mit euch ein tief produktionelles Thema teilen: es geht darum, wie man eine Produktion vor Drama, speziell durch Mitwirkende, schützt. Denn wo auch immer Menschen zusammenkommen, braucht es Regeln die dem Miteinander einen Rahmen geben. Ich hörte einst den weisen Ausspruch „Verträge sind nicht dafür da, wenn alles klappt – Verträge sind für den Fall da, dass etwas schiefgeht.“

Brauche ich einen Mitwirkendenvertrag?

Zwingend brauchst du natürlich keinen Mitwirkendenvertrag, egal ob du Produzent*in oder Mitwirkende*r bist. Es ist nicht so, dass Deutschland es uns verbieten würde, ohne zu arbeiten.

Doch auch wenn du kein Papier hast, hast du immer einen Vertrag. Es reicht allein zu sagen „Willst du die Rolle?“, „Ja.“ und schon ist im juristischen Sinne ein Vertrag geschlossen – nur eben ein mündlicher. Der reicht natürlich vollkommen aus bis zu dem Moment, wo es zu einer Meinungsverschiedenheit kommt. Da gehen dann beide Parteien davon aus, wie sie die Einigung subjektiv verstanden haben. Die Fronten können sich verhärten und im Endeffekt sogar dazu führen, dass eine Produktion eingestellt werden muss.

Und mehr noch, egal ob Vertrag oder nicht: du als Produzent*in bist haftbar! Auch wenn es nur eine Hobbyproduktion ist – sollte es irgendein Problem geben, bist du alleine dafür Verantwortlich. Auch wenn ein Mitwirkender was verbockt hat, bist du verantwortlich. Wenn transiente Soundeffekte deines Sounddesigners oder Sounddesignerin Leute in den Ohren schmerzen, kannst du angezeigt werden. Fühlen sich von deiner Produktion Menschen inhaltlich beleidigt, kriegst du als Produzebt*in auch hierfür die Anzeige und nicht etwa dein Autor oder deine Autorin. Und auch wenn im Team etwas in der Zusammenarbeit schiefläuft, bist du dafür verantwortlich.

Egal ob schriftlich oder mündlich: Ja, du brauchst Rechte. Denn ausüben musst du sie zwangsläufig um überhaupt produzieren zu können. Das Verwertungsrecht, die Sprachaufnahmen einer Person zu verwenden. Das Aufführungsrecht deine Produktion anzubieten. Das Bearbeitungsrecht, die Sprache zu schneiden. Das ist zwingend notwendig, weil sonst jede Handlung illegal wäre! Wenn du keinen schriftlichen Vertrag hast und keine Zeugen für das, was du mündlich vereinbart hast, kann dein Gegenüber jederzeit sagen „Ich habe dir das nie erlaubt, sofort alles löschen!“ und deine Produktion wird schwer zurückgeworfen.

Kann ich auf einen Mitwirkendenvertrag bestehen?

Du hast natürlich kein Anrecht darauf, dass die Menschen, mit denen du gerne arbeiten möchtest, einen Mitwirkendenvertrag bei dir unterschreiben! Wenn dir die Sicherheit, die ein Vertrag deiner Produktion gibt aber wichtig ist, kannst du jedoch entscheiden, dass eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt. Das ist dann zwar schade, ist aber so.

Du musst natürlich auch sehen, dass das ein Mehraufwand für deine Mitwirkenden ist und eine Verbindlichkeit. Damit sich die aufwendigere Zusammenarbeit für beide Seiten lohnt, musst du natürlich auch etwas in den Ring werfen! Das ist keine Einbahnstraße des Nehmens. In meinen Produktionen ist das zum Beispiel die Qualität der Arbeit, der elaborierte Workflow, die professionelle Regie Betreuung und der Value der Produktion. Value nicht wie Geldwert sondern eine Art Symbolwert – vielleicht „Strahlkraft“? Die Mitwirkenden können sich anhand der produktionellen Referenzen darauf verlassen, dass am Ende etwas cooles dabei herauskommt und die Produktion nicht auf halber Strecke versandet.

Sind Mitwirkendenverträge üblich?

Absolut! Du wirst kein Studio finden, in dem du ohne Unterschrift eine Rolle einsprechen darfst. Kein Büro, in dem du ohne eine Datenschutzverpflichtung arbeiten kannst. Also vorausgesetzt dem Fall, dass es um etwas geht. Natürlich wirst du nicht deine Freunde um ein Autogramm bitten, bevor sie dein privates Arbeitszimmer betreten dürfen. Und natürlich wirst du nie dafür unterschreiben müssen, um deinem besten Freund zum Spaß über die Schulter „Kippe aus dem Mund“ in seine WhatsApp-Audio reinzubrüllen.

Verträge sind da vonnöten, wo es um etwas geht, speziell wo es etwas zu verlieren gibt: Das sind gerade in unserer Branche die Ressourcen Geld und Zeit.

Die sind bei Hobbyproduktionen in aller Regel überschaubar, da sie wenig aufwendig sind und keine Ausgaben mit sich bringen, da wird man also eher keine Verträge antreffen.

Im Semi-professionellen Bereich, wo zwar kein Geld eingenommen, wohl aber in die Produktion investiert wird und gleichzeitig Stoff und Umfang ein hohes Niveau von Arbeitsqualität und Zeiterfordernis mit sich bringen, ist das schon wahrscheinlicher. Denn hier kann ein Misslingen echt weh tun: Stell dir vor, du nimmst 200 Takes auf, gibst sie ab und ein halbes Jahr später schreibt dein Produzent „Das Projekt ist abgeblasen“ und deine Arbeit war umsonst – das darf nicht sein, das sollte nicht sein! Genauso umgekehrt: Stell dir vor, du bist der Produzent oder die Produzentin und dein Mitwirkender oder deine Mitwirkende sagt kurz vor Release „hab’s mir anders überlegt, schneid mich raus“. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, beide Parteien sollten sich absichern und Zugeständnisse machen, die – festgelegt in einem Vertrag – Konflikt und Subjektivität überdauern.

Auf der nächsten Ebene, bei kommerziellen Produktionen, geht unter gar keinen Umständen mehr auch nur irgendwas ohne!

Erlebnisse, die Verträge nötig machten

Bevor ich darauf eingehe, wie so ein Mitwirkendenvertrag aufgebaut sein kann, möchte ich euch einige Geschichten aus vergangenen Produktionen erzählen, die dafür gesorgt haben, dass ich seither immer auf eine schriftliche Vereinbarung bestehe:

Drama #1: Die eitle Komponistin

Drama #1: Die eitle Komponistin

Als ich inmitten der Produktion für ein neues Hörspiel steckte, erhielt ich eine Nachricht von Nina (Alle Namen geändert). Nina stellte sich als Hobby-Komponistin vor und bot an, ein eigenes Intro für die Produktion zu komponieren, was ich dankend annahm. Am liebsten möchte sie auch selbst darin singen, sagte Nina. Ich hatte sie noch nie singen gehört und antwortete „Wenn du gut singen kannst, sehr gerne. Falls das nicht klappt, vergebe ich den Gesang anders.“

Als Nina die Musik, und wir gemeinsam den Text, fertiggestellt hatten, nahm sie ihren Gesang auf – und der stellte sich als grauenhaft heraus! Wie abgemacht, entschied ich, dass wir den Gesang stattdessen von meiner Bekannten Sarah beziehen würden.

Ich lud Sarah in unsere Kommunikation ein und wir arbeiteten an dem Projekt. Nina war so enttäuscht darüber, nicht selbst singen zu dürfen, dass sie wütend auf Sarah wurde und begann, sie zu mobben. Über die ein oder andere Spitze kann man bestimmt einfach drüber hinweg hören, doch auf Dauer und bei der Häufigkeit hat sich Sarah zurecht bei mir als Produzent beschwert. „Ich fühle mich unwohl hier, wenn ich andauernd beleidigt werde“, sagte sie – wie ich finde – zurecht. 

Als Produzent habe ich daraufhin Nina angesprochen. „Wenn du Sarah noch mal beleidigst, dann kicke ich dich aus dem Chat, weil ich nicht möchte, dass da jemand solche Sachen reinschreibt.“ Doch die eifersüchtige Nina hat es wieder getan. Und ich habe sie aus dem Chat entfernt. Wütend schrieb sie mir eine Nachricht:“ Ich verbiete dir hiermit rückwirkend meine Musik und den Text zu benutzen!“

Nina hat hier aus egoistischen Motiven, wie etwa Eifersucht, der Produktion geschadet und wurde entlassen. Sie hat die Absicht, sich dafür mit einem Entzug der Nutzungsrechte zu rächen. Um die Spannung vorweg zu nehmen: Was Nina hier sagt, ist rechtlich nicht möglich und wir sind daher als Team nicht auf ihre Forderung eingegangen. Infolgedessen verfasste Nina beleidigende und verleumdende Texte über mich und Sarah und veröffentlichte diese im Internet.

Ein von allen Seiten unterschriebener Mitwirkendenvertrag hätte hier schon während der entstehenden Spannungen Klarheit schaffen und eine Eskalation verhindern können. Verlasst euch nicht auf mündliche Zusagen! Erst recht nicht, wenn ihr gerade keinen Zeugen oder keine Zeugin dabei habt, könnten diese schwer zu belegen sein. Zum Glück hatte ich im Fall von Nina eine Zeugin dafür, dass das komponierte Stück jederzeit für unsere Produktion gedacht war und wir daran mitgewirkt haben. 

Drama #2: Selbstdarsteller

Drama #2: Selbstdarsteller

Während einer Regie wird derselbe Take mehrmals aufgenommen, Angebote nennt man diese Variationen. Auf jedes Angebot folgt Feedback der Regie, das für das nächste Angebot des Takes eingearbeitet wird bis eines den Vorstellungen der Regie entspricht. Nicht so im Fall von Sven.

Als ich sagte „Danke, der [Take] ist es, wir gehen weiter“, verneinte er. Sven: „Der vorher war besser, ich will, dass du den nimmst.“ Ich erklärte, warum der vorige mir nicht gefallen hatte. „Aber ich persönlich fand den besser“, insistierte Sven. Ich erklärte, dass es wichtig ist, dass ein jeder Take zu dem vorausgegangenen der anderen am Dialog beteiligten Figur passt. Diese inhaltliche Kongruenz zu wahren ist auch Aufgabe der Regie. Da die Schauspielenden einzeln aufnehmen und die Takes voneinander nicht kennen, ist hier die Weisung der Regie ausschlaggebend, da er – oder sie – all das auf dem Schirm hat. Darauf Sven: „Ich habe das alleinige Recht an meinen Aufnahmen und ich verbiete dir, ein anderes Angebot als das, was ich will, zu benutzen!“

Was Sven hier versucht, hält rechtlich nicht stand, da schon die Teilnahme an der Regie eine eindeutige Willenserklärung ist. Den Take hätte ich also benutzen können, habe mich aber stattdessen dazu entschieden, Sven zu feuern.

Er hat hier aus egoistischen Motiven versucht, seinen Regisseur zu erpressen und war bereit, der Produktion und den Kolleg*innen zu schaden. Zu diesem respektlosen Fehlverhalten kommt hinzu, dass Svens Motivation ungerechtfertigt war und von Inkompetenz zeugte. Ein von allen Seiten unterschriebener Mitwirkendenvertrag hätte hier schon während der entstehenden Spannungen Klarheit schaffen und eine Eskalation verhindern können, indem per Unterschrift – nochmal deutlicher als nur mündlich – allein dem Regisseur künstlerische Entscheidungen zugestanden werden. .

Drama #3: Rückwärtsgang

Drama #3: Rückwärtsgang

Zwei Jahre vor Beginn dieser Geschichte habe ich mit der Schauspielerin Melanie an einem gemeinsamen Projekt gearbeitet. Die Produktion wurde erfolgreich abgeschlossen und veröffentlicht. Dann erreichte mich eine Nachricht von Melanie mit der Bitte, die Produktion offline zu nehmen. Als Grund dafür nannte sie, dass sie sich weiterentwickelt habe und ihr Schauspiel in dieser alten Produktion nicht mehr repräsentativ sei. Sie fürchtete, wenn ein Caster diese alten Aufnahmen hören und für aktuell halten würde, könnte ihr das zum Nachteil gereichen.

Einen rechtlichen Anspruch darauf hatte Melanie nicht, schließlich ist die Existenz und die Abgabe der Aufnahmen eine evidente Willenserklärung und ein Beleg für die gemeinsame Arbeit.

Dennoch habe ich mich verständnisvoll gezeigt und ihr ein Angebot gemacht: „Ich nehme es gerne offline – im Gegenzug möchte ich aber, dass wir mit deinen heutigen Skills eine aktuelle, bessere Version aufnehmen.“ Melanie stimmte zu und ich löschte die Veröffentlichung restlos. Doch dann hat Melanie mich geghostet und es war nie wieder etwas von ihr zu hören. Die Produktion war gelöscht. Und damit die vielen Stunden Arbeit nicht nur von Melanie, sondern auch meine. 

Ein von allen Seiten unterschriebener Mitwirkendenvertrag hätte hier an zwei Stellen Unheil vermeiden können: Zum einen wäre es durch den zeitlich unbegrenzten verbleib der Nutzungsrechte nie zu einer Anfrage auf Löschung gekommen und zum anderen hätte Melanie so an die Einhaltung unserer Abmachung zur Neuauflage gebunden werden können. 

Drama #4: Sie sind raus

Drama #4: Sie sind raus

Marcel war schon abgedreht, das heißt all seine Zeilen waren bereits aufgenommen. Im gemeinsamen Chat des Teams auf Discord geriet Marcel jedoch während der Postproduktion in Streit mit anderen Mitwirkenden und ich versuchte zu schlichten. Ich weiß nicht, was ihn im Folgenden geritten hat, ob er wegen des Disputs mit den anderen in Rage war oder einen schlechten Tag hatte, doch als ich mich in der Sache einschaltete, schimpfte er auch ohne Halten auf mich.

Dafür habe ich Marcel umgehend aus der Produktion entlassen. Die Kolleg*innen zu Beleidigen und dann auch noch den schlichtenden Produzenten geht zu weit, auf so einer Basis kann man nicht mehr zusammen arbeiten.

Marcel kontaktierte mich einige Male mit der Bitte, wieder am Chat teilnehmen zu dürfen, doch ich lehnte ab. Es folgte eine letzte Nachricht von Marcel: „Dann verbiete ich dir hiermit rückwirkend, meine Takes zu benutzen.“

Das funktioniert so natürlich nicht, denn die Aufnahmen wurden in beiderseitigem Einvernehmen gemeinsam in der Regie hergestellt. Allein deren Existenz beweist ja schon, dass Marcel bereitwillig mit dem Team für die Produktion aufgenommen hat. 

Ein von allen Seiten unterschriebener Mitwirkendenvertrag hätte hier allerdings schon bei Marcels Ausscheiden aus der Produktion deutlich machen können, dass alle eingeräumten Rechte bei der Produktion verbleiben und einer Diskussion vorbeugen können.

Beispiel eines Mitwirkendenvertrags

Ich zeige euch hier als Beispiel einen meiner alten, modularen Verträge. Daran könnt ihr sehen, was alles wichtig zu beachten ist. Weil ich kein Jurist bin, sondern „nur“ studierter Filmemacher, muss ich euch darauf hinweisen, dass dieses Beispiel nicht dafür gedacht ist, dass ihr es copy-pasten und benutzen sollt. Ich möchte euch nur einen Einblick in altes Material von mir geben. Geht reflektiert damit um und wenn ihr auch sowas wollt, fuchst euch in das Thema rein und setzt einen eigenen Vertrag auf – denn, nochmal, ich bin weder Jurist noch Notar. Meine Expertise ist „nur“, dass ich Film(-produktion) studiert, im Rahmen dessen ein Semester lang Medienrecht bei einem lehrbeauftragten Anwalt belegt und sowohl beruflich als auch im privaten, als Produzent tätig bin.

Also, legen wir los! Dem Vertragstext gehen voraus Namen und Anschrift des Produzenten, sowie Name und Anschrift des Mitwirkenden. Warum an dieser Stelle des Artikels nicht gegendert wird? – Das macht man in Vertragstexten nicht, unter den Blöcken mit den persönlichen Angaben folgt mit einem Sternchen(*) der Zusatz „Alle Bezeichnungen verstehen sich geschlechtsneutral“.

KlauselBedeutung
1. Tätigkeit
Der Mitwirkende wird vom Produzenten als _____ für das _____ mit dem vorläufigen Titel (Arbeitstitel) _____ verpflichtet.Zuerst musst du festlegen, worum es eigentlich in diesem Mitwirkendenvertrag geht und welche Aufgabe der Mitwirkende zu erfüllen hat.
2. Vertragsdauer
Die Zusammenarbeit beginnt am _____ und endet _____ und inkludiert sowohl primär die Produktion als auch die Vorproduktion und die Mitwirkung bei der Postproduktion gemäß nachfolgenden Details in den Bestimmungen über die Verpflichtungen des Mitwirkenden.Lege fest, ab wann der Mitwirkende diese Aufgabe zu erfüllen hat und wie Lange er für dich bereitstehen soll. Ich gebe beim Ende der Zusammenarbeit immer an „mit der Ausstrahlung der durch den Produzenten als letzte Folge benannten Sendung des Projekts“ statt eines festen Datums da ich bis zum Release immer die Möglichkeit haben möchte, Retakes beschädigter Aufnahmen zu bekommen. Angenommen da stünde ein fixes Datum und weil jemand anderes schludert, verzögert sich der Schnitt über dieses Datum hinaus. Im verspäteten Schnitt stellt sich dann heraus, dass da kaputte Dateien drin sind die neu eingesprochen werden müssen. Doch dein Mitwirkender steht nicht mehr zur Verfügung, der Vertrag ist ausgelaufen. Er kann sagen „Ne, keine Zeit“ und du musst entweder auf die Takes verzichten und ein schlechtes Hörspiel veröffentlichen oder die ganze Rolle mit einer anderen Person neu aufnehmen was wieder viel Zeit kostet.

Was das Mitwirken bei der Vorproduktion angeht, denk zum Beispiel an Teamkonferenzen oder vorbereitende Maßnahmen wie zum Beispiel wenn dein Mitwirkender einen Schneider spielen soll und du möchtest, dass er sich eine Doku über Schneiderei anguckt um zu verstehen, was seine Figur eigentlich treibt.
Mitwirken bei der Postproduktion meint zum Beispiel das korrekte Speichern und Archivieren der eigenen Takes, der Versand sowie die Bereitschaft zu Retakes.
3. Projektlaufzeit und Exklusivität
3.1 Für die Dauer der Zusammenarbeit steht der Mitwirkende dem Produzenten für die oben genannten Aufgaben _____ zur Verfügung.Kleiner Throwback zu den vorausgegangenen Bestimmungen der hier optional ergänzt werden kann, aber nicht muss! Durch hinzufügen des Wortes „exklusiv“ kannst du ausschließen, dass dein Mitwirkender in der Zeit wo er mit dir arbeitet auch mit anderen zusammenarbeitet. So gibt es keine in Konflikt stehenden Termine oder Verpflichtungen. Gerade im Hobby- oder Semiprofessionellen Bereich ist das aber ein absolutes No-Go! Die Leute müssen ihren Brotjobs nachgehen, sie können nicht für dich exklusiv sein! Und genauso wichtig: Das wollen sie auch gar nicht – warum sollten sie auch? Also einfach „exklusiv“ weglassen.
3.2 Der Mitwirkende erklärt sich bereit, soweit erforderlich nach Terminabsprache vor Beginn der Produktion zu Vorbereitungsarbeiten zur Verfügung zu stehen.Das sind bei meinen Produktionen oft Teamkonferenzen oder bei Originalstoffen auch kalte und warme Proben zur Rollenarbeit.
Es kann auch sein, dass deine Mitwirkende spezielle Branchen oder Fähigkeiten verkörpern über die du sie sich zu belesen bitten möchtest.
3.3 Der Mitwirkende ist zum Einhalten von projektbezogenen Terminen und Deadlines verpflichtet.
Ist der Mitwirkende verhindert, hat er dies dem Produzenten unter Angabe der Gründe und unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der mitzuteilen.
Wir alle kennen das: endlos überzogene Deadlines. Wenn einer der Sprecher sich verspätet, kann der Dialogschnitt auch erst später anfangen. Wenn der sich dann auch noch verspätet, kann der Soundschnitt sogar erst doppelt verspätet anfangen und so weiter…! Wenn sich ein Projekt durch sowas zieht, kippt die Stimmung. Die Mitwirkenden werden ungeduldig und womöglich quengelig bei feindselig. Deshalb soll diese Klausel diese Kaskade der Verspätung brechen, bevor sie losbricht.

Natürlich gibt es aber auch Verspätungen, die du akzeptieren musst! Wenn dein Mitwirkender krank ist zum Beispiel oder sein Kind betreuen muss, weil die Kita ausfällt. Da kannst du nichts gegen tun, weder rechtlich noch moralisch. Wichtig ist, dass solche Verspätungen frühzeitig und zeitlich detailliert kommuniziert werden, damit du (um)planen kannst.

Du könntest dieser Klausel sogar noch hinzufügen, dass dein Mitwirkender dir im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss und mehr noch: theoretisch könntest du sogar noch den Arzt bestimmen, aus dessen Praxis sie stammen muss! Aber lassen wir mal die Kirche im Dorf, wir reden hier von Hobby- und Semiprofessionellen Produktionen.
3.4 Der Mitwirkende ist berechtigt, während der Projektlaufzeit anderweitig tätig zu sein, muss jedoch längerfristige Bindungen der Produktion unverzüglich melden. In Kollisionsfällen hat der Vertrag mit dem Produzenten jedenfalls Vorrang.Wie oben in 3.1 erklärt, solltest du in Hobby- und Semiprofessionellen Produktionen deinen Mitwirkenden nicht verbieten, andere Projekte parallel zu deinem zu verfolgen. Das heißt aber nicht, dass du dich damit abfinden musst, immer hinten angestellt zu werden.
Mit dieser Klausel kannst du deinen Mitwirkenden verpflichten, die Termine deiner Produktion trotzdem – und sogar priorisiert – wahrzunehmen. Und nicht etwa du musst dafür umplanen, kämpfen und den Leuten hinterherrennen – das muss er tun.
3.5 Vor Beginn der Ausstrahlung kann der Produzent die Produktionszeit verändern. Stehen dem bereits mit Dritten abgeschlossenen Verträge des Mitwirkenden entgegen, kann der Produzent direkt mit dem Dritten eine Einigung herbeiführen.Stell dir vor, durch Probleme bei der Terminfindung oder so fehlen dir kurz vor dem Release immer noch Aufnahmen. Doch bald soll es losgehen und die Verträge laufen aus! Jetzt schnell alles noch abhetzen und dabei Kompromisse in der Qualität zu machen wäre echt schade um die viele Arbeit, oder?
Diese Klausel erlaubt dir, wohlgemerkt sofern noch keine einzige Ausstrahlung passiert ist, den Zeitraum der Herstellung eigenmächtig zu verlängern.

Wenn ein Mitwirkender für diese Zeit schon woanders unterschrieben hat und sagt, er habe keine Zeit für dich, spielt das keine Rolle weil er sich mit dieser Klausel verpflichtet hat, die Verlängerung anzunehmen und wie oben beschrieben seine Tätigkeit auszuführen.
Sollte dein Mitwirkender sich weigern, erlaubt dir diese Klausel den Produzenten des anderen, neuen Projekts anzuschreiben und mit ihm auszumachen, wer den Mitwirkenden an welchen Tagen bekommt. Und im äußersten Notfall kannst du sogar deinem Mitwirkenden vorschreiben erst mal bei dir fertig zu machen bevor er zur nächsten Verpflichtung übergehen darf. Denn wie unter 3.4 festgelegt hat dein Vertrag Vorrang.

Achtung! Wie immer gilt: nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen – damit machst du dich bei allen Beteiligten nur unbeliebt! Du sollst nicht direkt aus den vollen schöpfen. Wahre das Maß. Kommuniziere, finde Einigungen und wende nie aus der kalten heraus die volle Härte deiner vertraglichen Rechte an! Geh nur im Notfall bis ans äußerste!
4. Verpflichtungen des Mitwirkenden
4.1 Der Mitwirkende verpflichtet sich, sich auf die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft vorzubereiten und diese nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.Diese Klausel verhindert, dass dein Mitwirkender schludrig wird oder Abgaben „einfach nur hinrotzt“ um damit qua Definition „fertig“ zu sein.
Sie bedeutet, dass der Mitwirkende sich verpflichtet, alles so gut zu machen, wie es ihm maximal möglich ist und das gilt nicht nur für die Aufgabe selbst, sondern auch für die Vorbereitung auf die Aufgabe. Ein „Ich hatte keine Zeit, die Biografie der Rolle zu lesen“ gibt es also genauso wenig wie ein „Ja gut, dann mach ich das eben schnell.“
4.2 Weiters verpflichtet sich der Mitwirkende, die Anweisungen der Produktion durch den Produzenten, seiner Stellvertreter und weisungsberechtigen Assistenzen sowohl hinsichtlich Planung, Durchführung als auch künstlerischen Anordnungen, zu befolgen.Wisst ihr noch, Gruppenarbeiten in der Schule? Wenn man zu viert einen Vortrag und ein Plakat erarbeiten soll, wird das zuverlässig ein riesiger Krampf. Die Kommunikation geht kreuz und quer und keiner weiß was zu tun ist und was eigentlich wie ein Getriebe ineinandergreifen könnte läuft ineffektiv nebeneinander her bis man am Ende realisiert, dass das alles ein riesiger Haufen Mist ist.

Deshalb regelt dieser Absatz, dass in der Produktion natürlich der Produzent sagt, wie etwas gemacht wird und dass der Mitwirkende darauf hören muss. Und wenn der Produzent nicht da ist, dann wird auf den Assistenten gehört. Das betrifft nicht nur ob und wann etwas gemacht wird, sondern auch wie.
Es muss eine gemeinsame Linie geben die sicherstellt, dass alle dutzend Mitwirkenden ineinandergreifen und an einem gemeinsamen Ziel arbeiten – und genau das ist die Aufgabe des Produzenten. Ich sage häufig „Produktion ist keine Demokratie“, denn wenn jeder machen würde, was er will und persönlich für richtig hält, würde die Produktion insgesamt nicht funktionieren.
4.3 Der Mitwirkende wird fortlaufend durch die Produktion über den Inhalt der Aufgaben und deren hingestellten Anforderungen informiert. Änderungen behält sich der Produzent vor.Genauso wie die Mitwirkenden zuhören müssen, was du möchtest, musst du natürlich auch kommunizieren, dass du etwas möchtest.
Also was zu tun und bei der Durchführung zu tun ist. Stell dir vor du erklärst jemandem, wie man eine Glühbirne wechselt. Als Produzent ist es deine Pflicht, der Person eine Leiter zu holen und ihr die Glühbirne zu zeigen. Natürlich metaphorisch gemeint, klar. Und wenn du es kurz darauf doch für sicherer hältst, auf den Tisch statt die Leiter zu klettern, darfst du natürlich deine Weisung ändern.
5. Presse- und PR-VerpflichtungenDieser ganze Abschnitt ist total optional und kommt bei weitem nicht in all meinen Produktionen zum Einsatz denn nicht jede Produktion ist die Sensationsmeldung des Jahrtausends. Wenn doch, dann ist hier wie’s geht:
5.1 Der Mitwirkende verpflichtet sich, im Bezug auf die Produktion nach Weisung des Produzenten Presse- und PR-Termine wahrzunehmen. Dies inkludiert sowohl externe Medien als auch die projekteigenen Kanäle.Wenn deine Produktion so eine große Sache ist, dass sich Journalist*innen dafür interessieren, möchtest du natürlich diese Reichweite mitnehmen und bist voll dafür, dass sie über dich berichten! Ist zwar ganz spannend, mit dem Produzenten zu quatschen aber die viel spannendere Story steckt doch in den Schauspieler*innen, das wollen die Leute! Damit das klappt, erlaubt dir diese Klausel deine Mitwirkenden mit der Presse zusammenzubringen. Und auch intern macht es total Sinn, die Mitwirkenden in die Öffentlichkeitsarbeit einzubauen – etwa auf Instagram, Twitter oder TikTok.
5.2 Pressemitteilungen, Ankündigungen oder audiovisuelle Darstellungen, die mit der Tätigkeit des Mitwirkenden am vertragsgegenständlichen Projekt in Zusammenhang stehen, dürfen ohne Genehmigung des Produzenten nicht freigegeben werden.Was du hingegen nicht willst, ist natürlich schlechte Presse. Stell dir vor ein sensationsgieriger Journalist fragt „Wer von deinen Kolleg*innen hat am wenigsten Talent?“ – wenn dein Mitwirkender keine Erfahrung mit der Presse hat wird er verunsichert herumdrucksen und sich genötigt fühlen, irgendeinen Namen zu sagen. Obwohl er nicht hinter Aussage steht und das nie wirklich sagen wollte. Und das kann im Team sogar richtig Streit auslösen wenn das gedruckt wird!
Deshalb räumt dir diese Klausel das Recht ein, zu bestimmen, was von dem Gesagten oder Geschriebenen deines Mitwirkenden der Presse zur Verfügung gestellt wird.

Und ein weiterer Fall, den es oft gab: Gelegentlich posten Mitwirkende zum Release über das Projekt und erwähnen dabei aus versehen einen Spoiler. Und schon ist für alle, die das sehen, die Spannung dahin. Deshalb müssen sich laut dieser Klausel die Mitwirkenden von dir alles vorher abnicken lassen, was sie posten wollen.
5.3 Der Mitwirkende ist überdies zur Teilnahme an Social Media Aktivitäten des Projekts verpflichtet. Beispielsweise, aber nicht ausschließlich, das Herstellen von Instagram-Stories, TikToks oder Feedposts sowohl in Foto als auch Video vor, während und nach der Produktion bis zur Ausstrahlung der letzten Sendung des Projekts.Wenn du für deine Produktion auf Social Media unterwegs bist, benötigst du natürlich Content um deine Zuschauerschaft bei Laune zu halten und damit das nicht alles nur auf deinen eh schon mit Aufgaben voll beladenen Schultern lastet, kannst du deine Mitwirkenden über diese Klausel mit ins Boot holen und sie zum Beispiel Grußbotschaften, Fotostrecken oder Challenges aufnehmen lassen.

Ich persönlich habe das immer so gemacht, dass ich einmal zu Beginn des Produktionszeitraums Listen mit Aufgaben verteilt habe. Bitte bereite die Content Pieces xy vor. Und aus diesem großen gemeinsamen Archiv habe ich dann über die gesamte Projektlaufzweit immer mal wieder was gepostet. So ist es für die Mitwirkenden nur einmal kurz was aufnehmen und dann aus den Augen aus dem Sinn – praktisch!
6. Entgelt
6.1 Der Mitwirkende erkennt den nicht-kommerziellen Charakter des Projekts an und verzichtet für die vereinbarte Zusammenarbeit und Rechteabtretung auf eine Gage.Hier hältst du die Gage fest oder eben ob es ein nicht-kommerzielles Projekt ist bei dem es eben keine gibt.
Wichtig ist in jedem Fall zu nennen, dass sowohl Arbeit als auch Rechte damit abgegolten sind damit es hinterher nicht zu Diskussionen um einen eventuellen Buyout kommt.

Das heißt aber auch für dich als Produzent eine Verpflichtung! Hier steht ganz eindeutig „nicht-kommerziell“ – solltest du mit der Produktion doch an irgendeiner Stelle eine gewerbliche Einnahme erzielen, wirst du vertragsbrüchig und deine Mitwirkenden können dich verklagen weil du sie betrogen hast!
6.2 Der Mitwirkende räumt der Produktion, für den Fall, dass Ausbesserungen vorzunehmen sind, das Recht ein, diese mit beiderseits abstimmenden Terminen durchzuführen. Diesfalls gelten die Bedingungen der Vereinbarung weiter.Das heißt im Grunde, dass du dich mit deinem Mitwirkenden zu Retakes verabreden darfst, für die dann auch euer bestehender Vertrag gilt.
6.3 Alle Rechte sind zeitlich und räumlich unbegrenzt in allen heute bekannten und zukünftigen Wiedergabe- und Verwertungsformen dem Produzenten gemäß dem Kapitel „Rechteeinräumung“ abgetreten und alle Leistungen abgegolten.Der absolute Klassiker, den du in allen Verträgen über Produktionen findest – und hier ist, was er heißt:
Der Produzent darf das Produkt überall zur Verfügung stellen, wo er will und das Produkt darf unbegrenzt dort bleiben. Das gilt sowohl für nicht-körperliche Veröffentlichungen, zum Beispiel im Internet, als auch im echten Leben, zum Beispiel auf CDs.

Viele fragen sich „Was sind ‚zukünftige Wiedergabe- und Verwertungsformen‘?“ – angenommen das Internet wird im Jahr X erfunden und ein Jahr davor, also im Jahr X-1 produzierst du ein Hörspiel. Jetzt ist da dieses neue Internet und auf einmal könntest du dein Hörspiel für so viele Leute mehr zugänglich machen! Aaaaaaber: Da du letztes Jahr natürlich nicht mit der Erfindung des Internets gerechnet hast, steht in deinem Vertrag nichts davon, dass du es auch ins Internet stellen darfst. Ein anderes Beispiel sind Streamingdienste, mit denen hat auch keiner gerechnet. Oder zugängliches Streaming auf Twitch!
Und weil du nie weißt, welche neue Übertragungsart es morgen als nächstes geben mag, sicherst du dir hier das Recht, auch da zu veröffentlichen.
7. Kündigung
7.1 Der Produzent ist zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Dieses Recht besteht insbesondere, wenn der Mitwirkende seine Leistungsfähigkeit fahrlässig oder vorsätzlich durch Alkohol- und/oder Drogenkonsum gefährdet, oder die Ausübung einer gefährlichen Sportart dazu führt, dass er seine Leistung nicht erbringen kann.So wie dein Mitwirkender vertraglich an die Produktion gebunden ist, so bist du auch an deinen Mitwirkenden gebunden. Er muss sich genau so auf dich verlassen können wie umgekehrt! So ein Vertrag regelt in beide Richtungen. Unter welchen Umständen du dich augenblicklich trennen kannst, sagt dieser Absatz.

Wenn du herausfindest, dass dein Mitwirkender ein gefährliches Hobby hat, trinkt oder kifft kannst du ihn feuern. Denn du müsstest ja jederzeit damit rechnen, dass er Morgen kurzfristig, und womöglich für einen längeren Zeitraum, gesundheitlich ausfällt. Das ist dir und der Produktion nicht zuzumuten und daher kann man sich in solchen Fällen von vornherein trennen.
7.2 Der Mitwirkende kann den Vertrag seinerseits jederzeit kündigen,Der Mitwirkende muss nicht darauf warten, dass du irgendwas ungesundes tust, er darf den vertrag jederzeit kündigen, das ist teil der Freiheit von „Arbeitnehmern“ in Deutschland. Auch bei nicht-kommerziellen Produktionen muss er immer kündigen dürfen.

Im Folgenden ist geregelt wie er und du als Produzent damit geregelt umzugehen haben:
7.2.1 ist aber zur Fertigstellung aller als dringend terminierter Aufgaben bis zur Neubesetzung der Position verpflichtet.Ich habe vereinzelt erlebt, dass Mitwirkende von heute auf Morgen die Lust verlieren oder ein anderes Interesse – wie ein neues Videospiel – sie so sehr fesselt, dass sie völlig willkürlich inmitten der Produktion hinwerfen.
Diese Klausel verpflichtet sie, noch ihre aktuelle Aufgabe fertig zu stellen damit nichts, was halbfertig irgendwo rumliegt, übergeben und von grundauf neu erarbeitet werden muss.
7.2.2 ist jedoch zur aktiven Mithilfe bei der Findung aqäquatem personellen Ersatzes nach Weisung des Produzenten verpflichtet.Wenn du derzeit in der Produktion unterbesetzt bist, ist es zeitlich und inhaltlich schwer für dich sofort einen Ersatz für den kündigenden Mitwirkenden zu finden. Diese Klausel nimmt den Mitwirkenden in die Pflicht, dir zu helfen.
Zum Beispiel wenn dein Mitwirkender bei dir den Sound gemacht hat und kündigt, kannst du ihn darum bitten, seine Soundkollegen und -Freunde zu fragen, ob sie die Position übernehmen würden.
7.3 Im Falle des Rücktritts oder der Kündigung des Vertrages verbleiben alle dem Produzenten eingeräumten Rechte beim Produzenten. Der Produzent darf das Projekt mit einem anderen Mitwirkenden fertig stellen und verwerten. Der Mitwirkende erklärt sich für diesen Fall damit einverstanden, dass sein Name nicht genannt wird.Wenn dein Mitwirkender oder du den Vertrag kündigen, dann behältst du als Produzent alle Rechte an dem, was ihr bisher zusammen erarbeitet habt. Dein Mitwirkender jedoch verliert sein Recht auf Namensnennung. Du musst ihn nicht mehr in den Credits erwähnen; auch dann nicht, wenn du noch Sachen von ihm benutzt. Natürlich darfst du die Position so oder so neu besetzen.
7.4 Der Produzent ist nicht verpflichtet, Dienste des Mitwirkenden in Anspruch zu nehmen und kann das Projekt daher jederzeit auch ohne den Mitwirkenden fertig stellen lassen und auswerten.Auch wenn dein Mitwirkender nicht Extremsportler oder Alkoholiker ist kann es ja sein, dass er irgendwas macht, weshalb du nicht mehr mit ihm arbeiten möchtest. Zum Beispiel wenn er dich beschimpft oder immer seine Abgaben verpasst. In so einem Fall kannst du ihn zwar nicht feuern, aber seine Aufgabe von einem anderen machen lassen und den Credit neu vergeben.
8. Rechteeinräumung
8.1 Dem Produzenten stehen sämtliche Verwertungsrechte an den im Zusammenhang mit dem Vertrag entstandenen Arbeiten des Mitwirkenden zu. Dieses Recht wird ihm bereits mit Entstehen zuteil und ist exklusiv und zeitlich und räumlich unbeschränkt. Er hat das Recht, die Arbeiten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu bearbeiten und das Original oder die bearbeitete Version zu nutzen und das Werk auf alle heute und zukünftig bekannten Nutzungsarten zu verwerten.Heißt direkt übersetzt: Die Takes die du mit deinem Mitwirkenden aufnimmst gehören dir. Und zwar gehören sie dir schon in dem Moment wo sie aufgenommen werden und nicht erst, wenn er dir sie zuschickt.
Diese Aufnahmen gehören nur dir und keinem anderen, nicht einmal dem Mitwirkenden und das gilt für immer und überall.

Auch ganz wichtig: Dir wird hier das Recht zugesprochen, die Takes zu schneiden und zu bearbeiten – das muss so gesondert gesagt und explizit betont werden, weil es das Urheberpersönlichkeitsrecht betrifft. Und das Persönlichkeitsrecht des Mitwirkenden musst du auch wahren!
Du darfst zum Beispiel nicht die Aufnahmen so neu zusammenschneiden, dass die Stimme etwas böses sagt oder ein Produkt bewirbt. Auch wenn dir die Aufnahmen an sich gehören, würdest du damit die Persönlichkeitsrechte des Mitwirkenden verletzen. Denn solche Aussagen hat er nie getätigt, die dürfen ihm nicht untergeschoben werden.
8.2 Die Rechtseinräumung umfasst dabei insbesondere die Arbeiten der Herstellung, als Ganzes und in Teilen. Die Rechtseinräumung bleibt auch dann aufrecht, wenn der Vertrag gekündigt oder aufgelöst wird.Das heißt, du darfst die Takes deines Mitwirkenden zurechtschneiden und sie wohl im Ganzen als auch in Teilen benutzen; zum Beispiel wenn dir im Schnitt auffällt, dass ein Nebensatz eigentlich gar nicht notwendig ist.
Das gilt natürlich auch weiterhin, selbst wenn der Mitwirkende kündigt oder gekündigt wird.
8.3 Der Produzent ist berechtigt, einzelne Arbeiten oder Teile von Arbeiten in andere Produktionen zu übernehmen und einzelne Teile daraus zur Werbung zu verwenden.Angenommen du machst ein Serienprojekt und in Folge 2 erinnert sich eine Figur daran, was ihr Freund in Folge 1 gesagt hat. Du schneidest also die Szene aus der anderen Produktion als Flashback in diese – und schon bist du in einer Situation wo du das Recht benötigst, das dir diese Klausel einräumt.
Und „Werbung“ meint, dass du die Takes des Mitwirkenden auch in Trailern und Vorschauen und sowas verschneiden darfst.
8.4 Das Bearbeitungsrecht umfasst insbesondere auch die Herstellung eines Making Of’s und Merchandisingrechte. „Merchandisingrechte“ bezeichnet Produkte und Dienstleistungen, welche auf dem Hörspiel, dessen Charakteren, Handlungen, audiovisuellen Bestandteilen oder Themen basieren. Der Begriff beinhaltet insbesondere Musik-CD’s, Kleidungsstücke, Bücher, Comics, Soundtracks, Fotos, Poster, Computerspiele und andere Medien und Produkte.Theoretisch könnte man in diesem traditionellen Absatz in Mitwirkendenverträgen auf einige Punkte verzichten die in einer nicht-kommerziellen Produktion ohnehin nicht zum Tragen kommen werden. Doch ich dachte mir, ‚lieber für den unwahrscheinlichen Fall eine Regel haben statt dann ratlos da zu stehen‘.

Der Produzent darf ein Making-Off aus B-Material schneiden – so weit so gut.
Aber Merchsndising? Angenommen dein Hörspiel ist extrem beliebt und du produzierst Memes, Klingeltöne, CDs oder so oder es wird ein Videospiel daraus das die Takes deines Mitwirkenden zur Sprachausgabe benutzt – dann kommt das zum Tragen.
Aber Achtung! Wenn du oben angegeben hast, dass das Projekt nicht-kommerziell ist, darfst du mit dem Marchandising kein Geld verdienen wenn die Stimme des Mitwirkenden dabei genutzt wird!
8.5 Zur Verwertung des Originals oder der bearbeiteten Arbeiten zählen insbesondere
8.5.1 das Recht, die Arbeit oder die bearbeitete Version in jedem technischen Format und auf jede Art öffentlich aufzuführen.Du darfst auch geschnittene Takes überall einbauen und hochladen und so anderen zeigen.
8.5.2 das Recht, das Werk oder die bearbeitete Version zu senden, unabhängig von der Art des dabei verwendeten technischen Verfahrens (analog oder digital, kabellos oder kabelgebunden, usw.)Original und Geschnittenes dürfen von dir auf jede erdenkliche Art an andere Leute geschickt werden.
8.5.3 das Recht, die Arbeit oder die bearbeitete Version der Öffentlichkeit in elektronischer Form, im Wege von On-Demand- oder Near-On-Demand-Diensten, kabelgebunden oder kabellos zur Verfügung zu stellen.Du als Produzent darfst das Original und Geschnittenes überall den Leuten zugänglich machen.
8.5.4 das Recht, die Arbeit oder die bearbeitete Version auf Bild / Ton / Bild-Tonträgern zu vervielfältigen und zu verbreiten, aufzuführen, sowie die Träger zu vermieten und zu verleihen.Du darfst das Material auf USB Sticks, CDs und so kopieren und damit nicht nur die digitale Version mit anderen teilen sondern auch solche gegenständlichen Kopien.
8.5.5 das Recht, die Arbeit oder dessen bearbeitete Version zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen, zu senden / unabhängig von der Art des dabei verwendeten technischen Verfahrens, auszustellen, vorzutragen, auf- und vorzuführen und zur Verfügung zu stellen. Nochmal die Verwertung der oben genannten Verfielfältigungen aufgelistet. Du als Produzent darfst natürlich über diese Kopien verfügen.
8.6 Der Produzent ist berechtigt, die ihm eingeräumten Rechte zur Gänze oder zum Teil an Dritte zu übertragen oder Dritten Werknutzungsrechte oder –bewilligungen einzuräumen.Du als Produzent darfst Dritten erlauben dasselbe Recht auszuüben wie du. Angenommen es gibt eine Internetseite, die Hobby-Hörspiele in ihrer Playlist sammelt und die Fragen dich „Hey, dürfen wir dein Hörspiel bei uns auf die Seite hochladen“ dann darfst du das erlauben ohne alle deine Mitwirkenden extra fragen zu müssen.
8.7 Der Mitwirkende wird tunlichst in der Projektkommunikation (zum Beispiel in den Credits) als solcher genannt. Für durch Dritte begangene Verstöße gegen diese Namensnennungspflicht haftet der Produzent nicht.Als Produzent ist es deine Pflicht und auch hoffentlich dein Bedürfnis allen, die an der Produktion mitgewirkt haben, Respekt zu zollen und sie wie vereinbart in den Credits, der Stabliste, also der Liste der Mitwirkenden, zu führen.

Wenn du wie im obenstehenden Beispiel einem Dritten erlaubst, deine Produktion ebenfalls anzubieten, dann musst du ihn natürlich darauf hinweisen, dass auch er im selben Umfang wie du anbei die Stabliste veröffentlichen muss. Wenn er das nicht tut, dann kannst du laut dieser Klausel jedenfalls nicht dafür ausgeschimpft werden.

Diese Klausel kommt zum Beispiel auch zu tragen wenn du der Presse von deinen fünf tollen Hauptrollen erzählst und sie drucken nur vier Namen ab oder schreiben einen völlig falsch – auch dafür kannst du dann nicht verantwortlich gemacht werden.
8.8 Der Produzent entscheidet ausschließlich über die Veröffentlichung der Arbeiten und die der Veröffentlichung gewidmete letzte Fassung.Während deiner Produktion wird es mehrere Versionen des Produkts geben. Vorschauen, Rohfassungen, Demos – als Produzent steht dir zu zu entscheiden, was davon die Öffentlichkeit erreicht. Und das wird eben erst die finale Fassung sein.
Wenn der Mitwirkende die finale Fassung nicht mag, darf er nicht auf dich einwirken um Veränderung oder Rücksetzung zu erzwingen geschweige denn eigenmächtig einfach eine alte Rohversion posten. Deine Weisung, künstlerisch und produktionell, ist auch hier ausschlaggebend.
8.9 Im Rahmen der Werbung für das Hörspiel darf der Produzent Namen und die persönlichen Angaben und Abbildungen des Mitwirkenden, sowie Aufzeichnungen des Produktionsgeschehens nutzen, soweit diese projektbezogen sind (z.B. Filmographie oder sonstige Credits des Mitwirkenden).Das kommt zum tragen, wenn du Beispielsweise gegenüber der Presse oder in den Sozialen Medien von deinen Mitwirkenden erzählst.
Da darfst du persönliche Daten erwähnen und zeigen sofern sie mit deiner Produktion zu tun haben oder währenddessen entstanden sind.
Also darfst du sowas wie Name und Alter sagen, vorherige Produktionen nennen und sogar Bild- und Tonaufnahmen wiedergeben, die während der Zusammenarbeit entstanden sind.
9. Vertraulichkeit
Die gesamte Produktion und alle projektbezogenen Daten unterliegen der Geheimhaltung durch den Mitwirkenden.Als Produzenten wollen wir verhindern, dass das Publikum gespoilert wird. Es sollen also weder die Sprachaufnahmen noch das Dialogbuch vorzeitig irgendwo im Netz auftauchen und die Spannung ruinieren.
Gleichzeitig ist es natürlich wichtig, dass auch das im Vertrauen gesprochene oder geschriebene Wort in der Produktion bleibt und nicht plötzlich durch einen Leak ähnlich einem Theaterstück zur Schau getragen wird.
Außerdem hat jede Produktion einen bestimmten Stil und einen elaborierten Workflow, der sie besonders macht. Wenn da jemand aus den eigenen Reihen umher geht und allen sagt, wie man das replizieren kann, wäre das echt ärgerlich.
Dafür ist dieses Kapitel gedacht.
9.1 Der Mitwirkende hat keinerlei Kontrolle über Produktionsinterna und ist nicht berechtigt, diese entgegen der Vereinbarung zu nutzen oder offenzulegen. Offenlegung bezeichnet das Eröffnen von Interna gegenüber einem Dritten. Offenlegung bedeutet nicht Öffentlichkeit.Es gibt eine juristische Definition von Öffentlichkeit. Ich hoffe, ich erinnere mich richtig daran und möchte ein Beispiel geben: Wenn ich mich auf einen Marktplatz stelle und laut Interna ausrufe ist das öffentlich. Wenn ich eine Party mit geschlossener Gesellschaft veranstalte und vor meinen 100 Gästen, die ich alle persönlich kenne, die selben Interna ausrufe, ist das wiederum nicht öffentlich.
dabei ist beides gleich gefährlich: Denn die Leute die es gehört haben, können es weitererzählen und plötzlich wird daraus eine exponentiell wachsende Information die dann in letzter Instanz weltöffentlich wird.

Deshalb verbietet diese Klausel allein schon die Offenlegung. Man darf niemandem, nicht mal der besten Freundin, Interna erzählen.
9.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die von dem Produzenten an den Mitwirkenden im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelt werden. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:Heißt im Endeffekt alles über die Produktion und alles während der Produktion ist geheim und von der Regelung betroffen. Egal, was für eine Information es ist und wie sie dargestellt oder übermittelt wurde.
9.2.1 Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten, digital verkörperte Informationen (Daten), analoge und digitale personenbezogene Daten;Sogar Wissen ist geschützt! Wenn deine Produktion zum Beispiel eine Effekt-Chain für die Stimmen benutzt und dein Mitwirkender sieht die Einstellungen, darf er sie nicht in einem seiner Projekte nutzen. Er darf auch zum Beispiel nicht deinen Sounddesigner anschreiben und für seine Produktion anwerben. Oder noch etwas kleinteiliger: Wenn dein Mitwirkender weiß, dass zwei Kolleg*innen daten, muss er das auch für sich behalten. Oder wenn du als Produzent mal jemanden gefeuert hast – das ist auch geheim.
9.2.2 Jegliche Unterlagen und Informationen des Produzenten, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind;Alles, was als vertraulich gekennzeichnet ist, egal ob Kommunikation oder Dateien, ist geheim zu halten. Muss ich als Produzent jetzt also überall zwingend GEHEIM drüber schreiben? – Nein!
Die Dinge, die ganz offensichtlich geheim sind, muss man nicht extra kennzeichnen. Zum Beispiel das Dialogbuch. Da kann man davon ausgehen, dass es dumm wäre es zu leaken. Folglich ist es ganz automatisch von dieser Regelung erfasst.
9.2.3 das Bestehen des Mitwirkendenvertrags und dessen Inhalt.Auch der Inhalt des Vertrags ist geheim, der zist natürlich auch ein Dokument und schon allein dessen Existenz darf laut dieser Klausel nicht kommentiert werden.

Warum das so ist, möchte ich euch mit einem Beispiel erklären: Stellt euch vor, ihr spielt ein lustig animiertes Browserspiel im Internet – ihr habt Spaß. Jetzt werden aber alle Grafiken entfernt und das Spiel nur noch als Quellcode dargestellt. Plötzlich ist das Spiel nicht mehr Spaßig. Und der Code ist für dich als Laie nicht zu verstehen. Also schließt du mit dem Spiel ab und gehst.

Wenn das Publikum, das auf der Suche nach Feelgood und Unterhaltung ist, plötzlich mit Organisation, Terminierung, Personalplanung und Jura konfrontiert wird, verliert es womöglich die Immersion und die Lust, weil hinter den Vorhang, das „Frontend“, zu gucken die Leichtigkeit raubt.
Dass das Projekt für dich als Produzent und deine Mitwirkenden harte Arbeit ist, ist völlig klar – für das Publikum sollte es das aber nicht sein. Es soll sich wohlfühlen. Daher ist es vor Blicken ins „Backend“ zu schützen.

Was oft aus Versehen passiert, ist:
„Das darf ich nicht beantworten.“
– Das impliziert die Existenz eines Vertrags und kommt einer Offenlegung gleich.
Überlegt mal, damit könnte man alles erfragen:
„Bist du bei Projekt X dabei?“ – „Das darf ich nicht beantworten.“
Deswegen muss man mit solchen Formulierungen aufpassen, die können auch Verstöße sein.
9.3 Keine vertrauliche Informationen sind solche Informationen,Es folgen Dinge, die nicht geheim sind und über die dein Team reden darf:
9.3.1 die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe durch den Produzenten bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden;Wenn vor dem Release etwas Öffentlich bekannt wird, dann darf dein Mitwirkender sich an dem Gespräch beteiligen. Achtung! Hier passiert häufig, dass den Mitwirkenden etwas neues rausrutscht das noch geheim ist. Deshalb immer die Empfehlung, sich nicht zu beteiligen.

Zum Beispiel so ein verbotener Ausrutscher:
„Ich habe gehört, es wird eine neue Staffel X produziert.“
„Du hast davon gehört? Ja nice, ich mach da übrigens mit!
9.3.2 die dem Mitwirkenden bereits vor der Offenlegung durch den Produzenten und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren;Alles, was dein Mitwirkender schon vor der Produktion über die Produktion wusste, darf er auch weiterhin besprechen. Meistens ist das einzige, was vorher bekannt ist, das Casting mit Titel, Rollen und Probetakes.
9.3.3 die von dem Mitwirkenden ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen von dem Produzenten selber gewonnen wurden; oderWenn du als Produzent zum Beispiel aus Versehen zu früh auf Social Media eine Stabliste postest, darf der Mitwirkende auch über diese Liste sprechen. Auch wenn du sie noch gar nicht posten wolltest.
In dem Fall ist es nämlich kein Geheimnis mehr, weil du es offengelegt hast. Und dein Mitwirkender musste nicht deine geheimen Infos „klauen“ um darüber zu posten – er konnte sich aus öffentlichen Quellen informieren. In so einem Fall wärst du also selbst schuld.
9.3.4 die der Mitwirkende von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.Das hat was von „Stille Post“: Dein Mitwirkender muss Interna geheim halten. Aber was, wenn er die Interna nicht selber klaut, sondern ihm ein anderer was erzählt und sich dein Mitwirkender darauf beruft: „Also ich darf zwar nichts sagen, aber X meinte gestern, dass…“

Diese Klausel regelt den Umgang damit.
– Wenn X auch dein Mitwirkender ist und auch zur Geheimhaltung verpflichtet, dann ist es deinem Mitwirkenden verboten, es weiterzusagen.
– Wenn X nicht ein weiterer Mitwirkender ist aber die interne Information unrechtmäßig erhalten hat, dann darf dein Mitwirkender sich auch nicht auf ihn beziehen.
– Nur wenn X nicht in der Produktion verpflichtet ist und auf legalem Wege von dem Geheimnis erfahren hat, darf dein Mitwirkender sich auf ihn berufen.
9.4 Der Mitwirkende verpflichtet sich,
9.4.1 die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit dem Zweck zu verwenden;Heißt, das Dialogbuch darf nur für die Aufnahmen benutzt werden. Nicht als Lektüre für unterwegs, zum flexen vor Freunden oder als Klopapier. Denn wenn man was anderes damit macht als aufzunehmen, könnte es dazu kommen, dass jemand anderes es sieht und das soll hier ausgeschlossen werden.
9.4.2 die vertraulichen Informationen nur gegenüber solchen Vertretern offen zu legen, die auf die Kenntnis dieser Informationen für den Zweck angewiesen sind, vorausgesetzt, dass der Mitwirkende sicherstellt, dass die Vertreter diese Vereinbarung einhalten, als wären sie selbst durch diese Vereinbarung gebunden;Den Fall hatten wir mal! Sprecherin X hat keine eigene Aufnahme-Kabine zuhause und hat daher bei ihrer Kollegin Y aufgenommen. Dabei sieht und hört Y natürlich private Kommunikation, das Buch und die Aufnahmen. Das geht nun mal nicht anders. In so einem Fall musste meine Mitwirkende X dafür sorgen, dass Y es auch geheim hält. Sie hat dafür keinen Vertrag gemacht, sondern Y als Freundin um stillschweigen gebeten. Sollte Y Interna leaken, ist X dafür juristisch verantwortlich und kann dafür belangt werden.
9.4.3 die vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern.Dein Mitwirkender darf nicht einfach zum Beispiel das Dialogbuch ausgedruckt und für andere einsehbar rumliegen lassen. Und wenn er es auf seinem Computer speichert, muss der wiederum passwortgeschützt sein.
9.5 Auf Aufforderung des Produzenten ist der Mitwirkende verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen einschließlich der Kopien hiervon innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Zugang der Aufforderung zurückzugeben oder zu vernichten (einschließlich elektronisch gespeicherter vertraulicher Informationen).Wenn deine Produktion vorüber ist oder ein Mitwirkender vorzeitig entlassen wird, möchtest du natürlich nicht, dass er weiterhin all die vertraulichen Daten deiner Produktion gespeichert hat und sie eventuell verwertet oder veröffentlicht. Dafür besteht hier die Option eine lösung zu erbitten.
9.6 Der Mitwirkende hat es zu unterlassen. die vertraulichen Informationen außerhalb des Projekts in irgendeiner Weise selbst zu verwerten oder nachzuahmen oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen.Bedeutet zum Beispiel, dass deine Mitwirkenden nicht das Drehbuch benutzen dürfen, um selbst eine eigene Version anzufertigen. Und sie dürfen nicht deine Stabliste benutzen um die Mitwirkenden der Reihe nach wegzucasten.
9.7 Die Regelungen zur Vertraulichkeit bleiben auch nach dem Projektschluss oder ablaufen des Vertrags weiterhin aufrecht.Bedeutet, dass auch nach Produktionsende oder im Falle einer Kündigung die Interna weiterhin geheim gehalten werden müssen.
10. Vertragsstrafen
Entsteht dem Produzenten durch mutwilligen Vertragsbruch oder grob fahrlässiges Verhalten des Mitwirkenden ein direkter oder indirekter Schaden, so kann der Produzent im Rahmen der Behebung des Umstandes entstandene Kosten für Arbeit und / oder Ersatz auf den Mitwirkenden übertragen.Jetzt haben wir ganz viel darüber gelernt, was man darf und was nicht. Aber was passiert, wenn jemand doch absichtlich gegen die Regeln verstößt? Dafür muss natürlich ebenfalls eine Einigung getroffen werden. In großen Verträgen werden fixe Geldsummen als Strafe angesetzt, bei nicht-kommerziellen Produktionen natürlich völlig übertrieben!

Deshalb geht es hier nur um eine flache Kompensation, in der Höhe des tatsächlichen Schadens. Keine Strafe!

Beispiel: Stell dir vor, X wird vertragsbrüchig und du musst seine Arbeit stattdessen machen. Das ist mehr als du geplant hast und vielleicht mehr als du Zeit hast. Die Zeit, wo du X’s Aufgaben machst, kannst du nicht wirtschaftlich sein und einer Arbeit nachgehen, die deine Miete, Strom und Essen bezahlt. Deswegen muss es eine Kompensation geben, um dich abzusichern. Ausgehend von deinem Stundenlohn des Brotjobs mal der Arbeitsstunden die X verursacht hat.
10.1 Der Produzent ist in einem solchen Fall verpflichtet, den Schaden möglichst adäquat, zügig und kostensparend zu beheben und den Mitwirkenden nicht unverhältnismäßig zu belasten.Natürlich darfst du deinen Mitwirkenden trotzdem nicht einfach böse eins auswischen indem du den Schaden langsam behebst oder mehr Schaden ausweist, als eigentlich entstanden ist! Sei ordentlich – denn das willst du ja auch von allen anderen!
11. Änderungen, Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Schriftform gleichzusetzen ist E-Mail oder Kommunikation über offizielle interne Produktionsmedien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.Damit verhindert ihr „Du hast aber gesagt, dass…“’s – Denn es gilt nur das belegbare, geschriebene Wort. Nur das, was ihr wirklich nachvollziehbar ausgemacht habt. Unklarheiten werden ausgeräumt.
12. Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Produzenten zuständige Gericht.Falls ein Mitwirkender im Ausland lebt und dich – warum auch immer – verklagen möchte, muss sie das in Deutschland tun, am für dich zuständigen Amtsgericht. So stellst du sicher, dass du im Ernstfall nicht ins Ausland reisen musst, um an einer etwaigen Verhandlung oder Mediation teilzunehmen.
13. Sonstige Vertragsbestimmungen
Sollte sich eine Vertragsbestimmung als ungültig erweisen, so werden sich die Vertragsparteien bemühen, an die Stelle der ungültig gewordenen Bestimmung eine solche zu setzen, welche den Absichten der Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages wirtschaftlich am nächsten kommt. Sämtliche übrige Vertragsbestimmungen werden von der Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung nicht betroffen und bleibt der Vertrag daher in allen seinen übrigen rechtlich durchsetzbaren Teilen aufrecht.Die „Salvatorische Klausel“ ist Bestandteil eines jeden Vertrags und sichert dich ab, falls irgendwo ein Fehler passiert ist. Daraus kann man nun nicht mehr eine Ungültigkeit des gesamten Dokuments ableiten.

Da drunter kommen Namen, Unterschrift und Datum des Produzenten und des Mitwirkenden und schon ist der Mitwirkendenvertrag gültig. Dabei kann die Unterschrift sowohl auf gedrucktem Papier als auch digital per Finger auf einem Touchscreen erfolgen.

Bitte kopiert diesen beispielhaften Vertrag nicht einfach. Ihr müsst das Thema erst einmal verstehen und eruieren, was für euch wichtig ist, eher ihr in Erwägung zieht, euren eigenen Mitwirkendenvertrag aufzusetzen. Das hier hat keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit und ich bin auch kein Jurist. Meine Expertise ist „nur“, dass ich Film(-produktion) studiert, im Rahmen dessen ein Semester lang Medienrecht bei einem lehrbeauftragten Anwalt belegt und sowohl beruflich als auch im privaten, als Produzent tätig bin. Auf diese Erfahrung und Lehre Berufe ich mich. Ich bin nicht euer Anwalt oder Notar und das hier soll nur als Idee für etwas neues, eigenes in eurer Produktion dienen.

Fazit

Ich hoffe, ihr konntet euch anhand dieser Beispiele ein Bild davon machen warum es wichtig ist, verbindliche Regeln zu schaffen. Seit es in meinen Produktionen nämlich Mitwirkendenverträge wie den hier beispielhaft angeführten gibt, ist so etwas nie wieder vorgefallen. Selbst im Konfliktfall bleiben alle friedlich und konsultieren die gemeinsame, schriftliche Verabredung zur Klärung statt Drama anzuzetteln. Daher werde ich nie wieder ohne einen Mitwirkendenvertrag arbeiten.

Bis dahin! 
– Der Jan

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